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VDA 6.3 Prozessaudit

VDA 6.3 Prozessaudit

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Das VDA 6.3 Prozessaudit ist der Standard für die Durchführung von Prozessaudits in der Lieferkette der Automobilindustrie. Der Großteil der Automobilhersteller, wie auch ihre Zulieferer fordern die Anwendung dieses Regelwerks für die Durchführung der Prozessaudits. Insbesondere wird die Anwendung von den deutschen Automobilherstellern gefordert. Dieser Prozessauditstandard wird auch von ISO 9001 zertifizierten Zulieferern gefordert.

Zur Risikoabschätzung von neuen Lieferanten, Produktgruppen oder Technologien kommt häufig das Element P1 (Potenzialanalyse) zum Einsatz.

In der Projektphase der Produkt- und Prozessentwicklung werden die Prozesselemente P2 bis P4 angewendet um eine Risikoabschätzung für die Erreichung der Projektziele vorzunehmen.

Für den Serienanlauf bzw. für die Serie selber werden meistens nur die Prozesselemente P5 bis P7 angewendet. Mit diesen Elementen lassen sich Risiken für die Serienfertigung erkennen, Verbesserungspotenziale identifizieren und Serienprozesse stabilisieren.

Für eine vollständige interne Prozessabnahme und für eine teilweise Überprüfung der Wirksamkeit des QM-Systems, bietet sich die Durchführung eines Prozessaudit VDA 6 Teil 3 (P2-P7) an.

VDA 6.3 Prozessaudit
Anwendung Prozesselemente

VDA 6.3 Prozessauditor Qualifikation

Der VDA 6.3 Standard stellt klare Anforderungen an die Qualifikation der Prozessauditoren. Die Unterscheidung in den Kompetenzstufen erfolgt primär aus Sicht der Beziehung zwischen den Unternehmen, dem Auditor und der auditierten Einheit. Soll heißen, je nach dem ob eine 1st party-, 2nd party oder ein Audit durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird.

1st party (internes) Prozessaudit VDA 6.3

Ein 1st party (first party) Prozessaudit nach VDA 6.3 wird, beauftragt vom Unternehmen (1st party) mit dem Ziel die eigenen Prozesse des Unternehmens zu auditieren, bzw. die Forderungen der IATF 16949 bezüglich interne Audits zu erfüllen. In der Regel wird ein interner Prozessauditor, also ein Angestellter, dieses Prozessaudit durchführen.

Prozessaudit VDA 6.3 internes Audit

2nd party (Lieferanten) Prozessaudit VDA 6.3

Ein Lieferanten– oder 2nd party (second party) Prozessaudit nach VDA 6.3 wird beauftragt vom Unternehmen (1st party) mit dem Ziel die Prozesse bei einem bestehenden oder potentiellen Lieferanten zu auditieren. In der Regel wird ein interner Prozessauditor, also ein Angestellter, dieses Prozessaudit durchführen.

Prozessaudit VDA 6.3 Lieferanten Audit

VDA 6.3 Prozessaudit durch einen externen Prozessauditor

Bei der Durchführung eines VDA 6.3 Audits durch einen externen Prozessauditor gelten besondere Regeln für dessen Qualifikation. Dabei ist es irrelevant ob es sich um ein 1st party Audit oder ein 2nd party Lieferantenaudit handelt.

Prozessaudit VDA 6.3 externer Prozessauditor

Prozessauditor VDA 6.3 geforderte Kompetenzen

Zusammengefasst, wird also in diese 3 Stufen:

Für diese Gruppen sind im VDA 6.3 Band die Kompetenzanforderungen formuliert. Weitere Festlegungen zur Auditorenqualifikation in der Automobilindustrie finden wir in Qualitätsmanagement Regelwerken wie z.B. der IATF 16949, die auch Kompetenzen der Automotive Core Tools für die Prozessauditoren fordert. Diese Anforderungen können zusätzlich durch kundenspezifische Forderungen ergänzt werden. Die Anforderungen aus dem VDA 6.3 Band sind hier tabellarisch dargestellt:

Prozessaduit VDA 6.3 Auditorenqualifikation

Auditprozess VDA 6.3

Prozessaudit VDA6.3 Auditprozess Übersicht

Auditprogramm

Das Auditprogramm ist die zusammenfassende Auditplanung und Überwachung eines Unternehmens. Häufig wird das Auditprogramm auch als Auditjahresplan bezeichnet. Hier werden auch Auditumfang, -häufigkeit und -kriterien festgelegt.

Basis für das Auditprogramm ist der Auditbedarf. Einer der vielen Einflussfaktoren auf den Auditbedarf ist das Risiko für das Unternehmen. Als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die Erstellung und Aktualisierung des Auditprogramms, eignet sich eine Risikomatrix für die Prozesse und Produkte.

Weiter Einflussgrößen sind z.B.:

  • Kundenanforderungen
  • gesetzliche und behördliche Anforderungen
  • Unternehmensstrategie
  • wirtschaftliche Faktoren, etc.

Auditauftrag

Aus dem Auditprogramm wird für jedes einzelne Prozessaudit ein Auditauftrag generiert. In diesem Prozessschritt wird die jeweilige Zielsetzung und Ausgangssituation geklärt. Im Einzelnen soll hier geklärt werden, was ist die Ergebniserwartung, wie ist die Ausgangssituation, welche Ressourcen stehen zur Verfügung, bzw. sind notwendig und welche Kompetenzen sind bei dem Prozessauditor und den Ansprechpartnern notwendig. Im selben Zuge wird für das Audit selber auch eine Risikoabschätzung durchgeführt und geklärt ob es bereits in der Vergangenheit Abweichungen gab.

Auditvorbereitung

Erstes Ziel ist es in der Auditvorbereitung das geeignetste Auditteam für das Prozessaudit zusammenzustellen, so dass alle notwendigen Kompetenzen / Expertisen während des Prozessaudits verfügbar sind.

Anschließend versucht das Auditteam die wichtigsten Informationen vorab zusammen zu tragen. Das können Kennzahlen zu Ausschuß, Reklamationen, Rückrufe oder auch Ergebnisse der Risikoanalyse (FMEA) sein. Alles was dem Auditteam dabei hilft die Risiken und Probleme zu erkennen und zu verstehen. Nicht zu vergessen an dieser Stelle: Schnittstellen im Prozess oder der Organisation und Wechselwirkungen mit anderen Prozessen und Produkten.

Ist das Auditteam zusammengesetzt und die Informationen verfügbar, wird der im Prozessaudit zu betrachtende Prozess gemeinsam abgegrenzt und es werden Auditschwerpunkte z.B. basierend auf den Risiken festgelegt. Um auch hier den systematischen prozessorientierten Ansatz zu verfolgen, eignet sich der Einsatz des Turtle-Modells.

Risikoanalyse Prozessaudit Turtle Diagramm

Auditdurchführung

Ein Prozessaudit beginnt immer mit einer Eröffnungsbesprechung mit Kommunikation der Auditziele. Hier bietet sich allen Beteiligten noch einmal die Möglichkeit Unklarheiten zu beseitigen, Terminkollisionen zu berücksichtigen und den Auditplan anzupassen und sich gegenseitig aufeinander einzustimmen. Die Auditoren erläutern hier Ihre Vorgehensweise, den Auditprozess, die Bewertungskriterien inklusive Bewertungsschema und mögliche Schlussfolgerungen oder Sofortmaßnahmen.

Anschließend beginnt der Prozessauditor die Durchführung unter Berücksichtigung der vorbereiteten Checklisten, Risikoanalysen, Auditschwerpunkte und dem Fragenkatalog VDA 6.3. Einer dieser Schwerpunkte ist in der Regel die korrekte Anwendung der Core Tools. Während des Prozessaudits können sich aufgrund von gewonnenen Erkenntnissen, Auditpfade ergeben die eine Anpassung des vorgesehenen Ablaufs und Zeitplans erfordern. Der Auditor entscheidet basieren auf dem Risiko inwieweit eine Anpassung erfolgt.

Sollten Risiken identifiziert werden, werden in Abhängigkeit der Schwere, vom Auditor sogenannte Sofortmaßnahmen gefordert. Der zeitliche Horizont einer solchen Maßnahme ist wörtlich zu nehmen. Dadurch sollen weitere Fehlleistungen oder Risiken für den Kunden ausgeschlossen werden.

Auditbewertung

Die Bewertung des erfolgt anhand des Bewertungsschemas von 0-10 Punkten, auf das wir im Bereich Bewertungskatalog näher eingehen. Der früher verwendete generische Ansatz ist in der jüngsten Fassung entfallen

Jede Frage aus dem Fragenkatalog wird anhand dieses Schemas bewertet. Wenn eine Frage nicht bewertet wurde, also ein “n.b.” vergeben wird, ist dies vom Auditor trifftig zu begründen. Ein weiteres Ergebnis der Bewertung, außer dem Gesamt-Erfüllungsgrad, ist die Entscheidung ob ein Nachaudit durchgeführt wird, oder nicht. Basierend auf den identifizierten Risiken, trifft der Auditor diese Entscheidung.

Ergebnisdarstellung

Das Auditteam stellt den vorläufigen Auditbericht zusammen. Das heißt der Fragenkatalog wird vollständig bewertet, wo Abwertungen vorgenommen wurden, werden die objektiven Auditnachweise dokumentiert die zur Abwertung geführt haben und Sofortmaßnahmen werden als solche gekennzeichnet.

Mit dem vorläufigen Auditbericht wird gemeinsam mit dem auditierten Unternehmen die Abschlussbesprechung durchgeführt. In dieser Besprechung werden die Abwertungen und die Gründe die dazu geführt haben, erläutert. Dadurch können Unklarheiten und Mißverständnisse ausgeräumt werden. Zusätzlich kann hier die Erwartungshaltung in Bezug auf den Zeitraum und die umzusetzenden Maßnahmen eindeutig kommuniziert werden.

Gemeinsam lässt man den Auditprozess noch einmal Revue passieren. Anschließend geben nun die Auditteilnehmer und das Auditteam den Auditbericht frei.

Nachbereitung und Abschluss

In der Nachbereitung ist in erster Linie das Unternehmen gefragt. Für die festgestellten Abweichungen müssen zuerst einmal strukturiert die Ursachen analysiert werden. Dazu eignen sich Methoden wie z.B. die 5-Why Analyse oder das Ishikawa Diagramm. Sind die tatsächlichen Grundursachen identifiziert, geht es an die Festlegung wirksamer Maßnahmen. Die Lenkung erfolgt wie im Qualitätsmanagement üblich im Rahmen des Prozesses zur Lenkung von Korrekturmaßnahmen. Die Ursachanalyse, zusammen mit den Nachweisen zu den Sofortmaßnahmen und die geplanten Abstellmaßnahmen werden dem Auditor zur Verfügung gestellt. Dieser wiederum überprüft ob aus seiner Sicht die Maßnahmen geeignet sind um die festgestellten Risiken zu eliminieren und räumt Unklarheiten gemeinsam mit den Anprechpartnern aus.

Je nachdem wie die Entscheidung des Auditteams in Bezug auf ein Nachaudit ausgefallen ist, können 2 Szenarien eintreten:

  1. Es reicht aus wenn das auditierte Unternehmen alleine die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft und bestätigt, oder
  2. es wird, zusätzlich zu der Wirksamkeitsprüfung des Unternehmens, ein Nachaudit durchgeführt.

Nachdem die Wirksamkeit aller Maßnahmen nachgewiesen und bestätigt ist, erfolgt die Dokumentation und der Abschluss des Prozessaudits.

FAQ und Sanktionierte Interpretationen

Der VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie) veröffentlicht gelegentlich sogenannte “Sanktionierte Interpretationen” und “FAQ’s” zu seinen Auditstandards. Diese besprechen und kommentieren wir, neben den geläufigen Standards wie ISO 9001 und IATF 16949, regelmäßig in unserem News Blog, den sie hier finden:

Sanktionierte Interpretationen und FAQ’s VDA 6.X >>

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