Sanctioned Interpretation 19

IATF 16949 Abschnitt 8.4.2.4 Lieferantenüberwachung

Die Sanctioned Interpretation 19 (SI 19) tritt zum Oktober 2020 in Kraft.

Diese SI entfernt die irreführende Forderung nach der Bewertung der Sonderfrachten der Lieferanten.

Häufig wurde diese Anforderung als Kennzahl in der Lieferantenbewertung in Form von Anzahl der Sonderfrachten des Lieferanten missinterpretiert. Das stellt aber einen Leistungsindikator des Qualitätsmanagementsystems des Lieferanten dar und befindet sich ausserhalb des Geltungsbereichs des betrachteten QM-Systems.

Davon unberührt bleibt die Tatsache, dass vom Lieferanten verursachte Sonderfahrten, die gemäß Abschnitt 9.3.2.1 Managementbewertung erfasst werden müssen, in der Lieferantenbewertung berücksichtigt werden müssen. Diese stellen ähnlich wie fehlerhafte Teile eine Störung des eigenen Prozesses dar und sind deshalb zu bewerten.

Hier geht es zu den offiziellen Sanctioned Interpretations auf der IATF Website >>

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