IATF 16949 Abschnitt 6.1.2.3 Notfallpläne
Update 21.07.2021
Die Sanctioned interpretation 3 (SI 3) tritt mit Wirkung zum Oktober 2017 in Kraft.
Die Sanctioned Interpretation 3 (SI 3) wurde am 21.07.2021 revisioniert. Die Revision tritt zum 01.11.2021 in Kraft
Zu der Anforderung welche Notfallpläne – zur Sicherstellung der Kundenversorgung – mindestens festgelegt werden müssen, wurden die so genannten „Cyber-Attacken“ hinzugefügt. Grund dafür ist die stetig wachsende Vernetzung und das damit verbundene Risiko eines Angriffs über das Datennetz. Siehe hierzu auch die SI 17, SI 18 und die FAQ 29
Update vom 21.07.2021:
Diese Revision präzisiert den Abschnitt 6.1.2.3 sehr umfänglich.
Hier geht es zu den offiziellen Sanctioned Interpretations auf der IATF Website >>
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