Sanctioned Interpretation 3

IATF 16949 Abschnitt 6.1.2.3 Notfallpläne

Update 21.07.2021

Die Sanctioned interpretation 3 (SI 3) tritt mit Wirkung zum Oktober 2017 in Kraft.
Die Sanctioned Interpretation 3 (SI 3) wurde am 21.07.2021 revisioniert. Die Revision tritt zum 01.11.2021 in Kraft

Zu der Anforderung welche Notfallpläne – zur Sicherstellung der Kundenversorgung – mindestens festgelegt werden müssen, wurden die so genannten “Cyber-Attacken” hinzugefügt. Grund dafür ist die stetig wachsende Vernetzung und das damit verbundene Risiko eines Angriffs über das Datennetz. Siehe hierzu auch die SI 17, SI 18 und die FAQ 29

Update vom 21.07.2021:

Diese Revision präzisiert den Abschnitt 6.1.2.3 sehr umfänglich.

  • Zu Unterpunkt c) wird verdeutlicht das es sich in den Aufzählungen der Szenarien um Mindestforderungen handelt. In der Praxis wird erwartet das ein Regelkreis zusammen mit der Risiken und Chancen Analyse umgesetzt wird. Das heisst, werden in der Risikoanalyse zusätzliche Risiken identifiziert die nicht in den Mindestanforderungen unter 6.1.2.3 aufgezählt sind, ist auch dafür ein Notfallplan zur Sicherstellung der Kundenversorgung zu erstellen und umzusetzen.
    Weitergehend wurde das Ereignis “Pandemie” als weitere Szenario aufgenommen.
    Zu den Cyber-Attacken wurde die Präzisierung “auf IT-Systeme” aufgenommen.
  • Zu Unterpunkt g) wird die Wirksamkeitsprüfung für den Notfallplan für Cyber Attacken präzisiert. Konkret wird das Beispiel der Simulation oder Penetrationstest genannt. Zu dieser Wirksamkeitsprüfung gehören laut der SI 3 auch die regelmäßige Überwachung auf spezifische Bedrohungen, die Identifizierung von Abhängigkeiten und Priorisierung von Schwachstellen.
    Aber ein wichtiger Zusatz ist auch genannt. Die Wirksamkeitsprüfung ist dem potentiellen Risiko der damit verbundenen Unterversorgung der Kunden angemessen auszuwählen. Das heisst die Ausprägung richtet sich nach der Schwere des Risikos.
  • Zu Unterpunkt h) wird die Forderung aufgenommen das auch die Mitarbeiterschulung und die Entwicklung des Mitarbeiterbewusstseins in Bezug auf die Notfallpläne in denselbigen dargestellt werden muss.

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