IATF 16949 Abschnitt 6.1.2.3 Notfallpläne
Die Sanctioned Interpretation 17 (SI 17) tritt zum Januar 2020 in Kraft.
Diese SI soll klarstellen welche Anforderungen / Erwartungshaltung an die Wirksamkeitsprüfung der Notfallpläne gestellt werden und stellt eine Erweiterung der Sanctioned Interpretation 3 dar.
Zunächst ist uns wichtig an dieser Stelle noch einmal zu betonen das der Begriff Notfallplan in diesem Kontext einen Betriebsfortführungsplan meint. Informationen hierzu finden sich in unserem Artikel zu Business Continuity Management.
Der Abschnitt 6.1.2.3 wird durch diese sanktionierte Interpretation um Beispiele zur Wirksamkeitsprüfung ergänzt. Folgende Beispiele werden genannt:
- Simulation von Cyberangriffen
- regelmäßige Überprüfung auf definierte Bedrohungen
- Identifizieren von Abhängigkeiten
- Priorisierung von Sicherheitsschwachstellen
Die Wirksamkeitsprüfung ist angemessen an das Risiko für den Kunden umzusetzen und kann entweder intern oder durch einen externen Dienstleister umgesetzt werden.
Hier geht es zu den offiziellen Sanctioned Interpretations auf der IATF Website >>
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