Sanctioned Interpretation 2

IATF 16949 Abschnitt 4.4.1.2 Produktsicherheit

Die Sanctioned Interpretation 2 (SI 2) tritt mit Wirkung zum Oktober 2017 in Kraft.

In der Anmerkung zu dem Abschnitt 4.4.1.2 Produktsicherheit wurde die geforderte “gesonderte Freigabe” thematisiert. Häufig müssen sicherheitsrelevante Bauteile durch den Kunden freigegeben werden. Es besteht aber auch häufig die Situation das das Unternehmen selbst einen Zulassungsprozess implementiert hat und über diesen Prozess die “gesonderte Freigabe” erfolgt.

Hier geht es zu den offiziellen Sanctioned Interpretations auf der IATF Website >>

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