IATF 16949 Abschnitt 5.1.1.2 Prozesseffektivität und -effizienz
Die Sanctioned Interpretation 12 (SI 12) tritt zum Juli 2018 in Kraft.
Mit dieser Sanctioned interpretation stellt die IATF klar, dass nicht für jeden Prozess im Unternehmen eine Effizienzkennzahl notwendig ist. Es wird nun deutlich das es dem Unternehmen überlassen ist, festzulegen für welche Prozesses die Effizienz bewertet wird. Für die Praxis heißt das, das die Unternehmen keine Effizienzkennzahlen mehr für Prozesse erfinden müssen, für die es keinen Sinn macht eine solche Kennzahl zu erheben. Für die Prozesse für die die Effizienzbewertung sinnvoll ist, sollen nach wi vor diese Kennzahlen erhoben und überwacht werden.
Darüberhinaus wird aber erneut klargestellt das insbesondere die Problemlösungsprozesse, durch das Management, auf Wirksamkeit geprüft werden müssen – was sich wiederum in einer Kennzahl spiegelt.
Hier geht es zu den offiziellen Sanctioned Interpretations auf der IATF Website >>
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