IATF 16949 Abschnitt 7.1.5.3.2 Externe Labore
Update 21.07.2021
Die Sanctioned Interpretation 10 (SI 10) tritt zum Juni 2018 in Kraft.
Die Sanctioned Interpretation 10 (SI 10) wurde im Juni 2018 überarbeitet und tritt zum Juli 2018 in Kraft.
Die Sanctioned Interpretation 10 (SI 10) wurde im Juli 2021 überarbeitet und tritt zum August 2021 in Kraft.
Diese SI wurde ebenfalls bereits überarbeitet. Die Anforderungen an die Akkreditierung von externen Laboren schien noch unklar zu sein, deshalb fand die Präzisierung statt. Die Akkreditierungen der externen Labore sollen nachweislich der ISO/IEC 17025, oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsrichtlinie entsprechen. Wobei gleichwertig heißt: Die Akkreditierungsstelle, bzw. -richtlinie muss von der ILAC (International Laboratory Accreditation) anerkannt sein.
Update vom 21.07.2021:
Die Beispiele zu von Kunden freigegebenen Laboren wurden entfernt. Tatsächlich ist mit dem Passus “müssen den Anforderungen von 7.1.5.3.1 entsprechen” diese Eventualität abgedeckt. Dahingehend wurde klargestellt das die Unternehmen selber dafür verantwortlich sind sicherzustellen das die Anforderungen nach 7.1.5.3.1 durch das verwendete externe Labor erfüllt werden. Diese Feststellung ist nach wie vor nur dann zulässig wenn es sich um Spezialprüfvorrichtungen, in Anlagen integrierte Prüfvorrichtungen oder Prüfmittelhersteller handelt.
Ebenfalls wurde in diesem Update der SI 10 klargestellt das Selbsttests und Eigenkalibriervorgänge der Mess- und Prüfeinrichtungen nicht den Anforderungen der Kalibrierung genügen.
Hier geht es zu den offiziellen Sanctioned Interpretations auf der IATF Website >>
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